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   BFH, 13.04.1988 - X R 45/81   

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https://dejure.org/1988,7664
BFH, 13.04.1988 - X R 45/81 (https://dejure.org/1988,7664)
BFH, Entscheidung vom 13.04.1988 - X R 45/81 (https://dejure.org/1988,7664)
BFH, Entscheidung vom 13. April 1988 - X R 45/81 (https://dejure.org/1988,7664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von aus Anlaß eines Hausbaus angefallenen Umsatzsteuern nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) als abziehbaren Vorsteuerbeträg - Abzugsfähigkeit von Zwischenvermietungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 670
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Auszug aus BFH, 13.04.1988 - X R 45/81
    Die Anschließung ist nur innerhalb der Frist des entsprechend (§ 155 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) anwendbaren § 556 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) zulässig und daher innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung einzulegen und innerhalb derselben Frist zu begründen (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).

    Angesichts der bis zum Urteil in BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534 ergangenen Rechtsprechung und der dazu in der Literatur vertretenen Auffassung, nach der eine Anschlußrevision unbefristet eingelegt werden konnte (z. B. Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 120 Anm. 3 B; Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Anm. 11; Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 120 FGO Anm. 3), ist entschuldbar, daß sich die Klägerin auf die bisherige Rechtsprechung verlassen hat (vgl. Urteil in BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).

  • BFH, 27.07.1983 - I R 210/79

    Außenprüfungsergebnis - Rechtswidrigkeit einer Prüfungsmaßnahme - Verwertung von

    Auszug aus BFH, 13.04.1988 - X R 45/81
    Rechtswidrig erlangte Außenprüfungsergebnisse dürfen nur dann nicht verwertet werden, wenn der Steuerpflichtige erfolgreich gegen die Rechtswidrigkeit der betreffenden Prüfungsanordnung vorgegangen ist (BFH-Urteile vom 27. Juli 1983 I R 210/79, BFHE 139, 221, BStBl II 1984, 285; vom 23. Februar 1984 IV R 154/82, BFHE 140, 505, BStBl II 1984, 512).
  • BFH, 04.08.1987 - V B 16/87

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 13.04.1988 - X R 45/81
    Nach der Rechtsprechung des V. Senats des BFH (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. August 1987 V B 16/87, BFHE 150, 478, BStBl II 1987, 756; vom 29. Oktober 1987 V B 109/86, BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96) erfüllt die Einschaltung von sog. Zwischenmietern, d. h. von Personen, die das Mietverhältnis nur eingehen, um die gemieteten Wohnräume an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i. S. des § 42 Satz 1 der Abgabenordnung - AO 1977 - (= § 6 StAnpG), wenn für die Einschaltung - abgesehen von dem Ziel der Vorsteuererstattung - wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen.
  • BFH, 11.11.1987 - X R 54/82

    Änderungssperre - Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Umsatzsteuervoranmeldung -

    Auszug aus BFH, 13.04.1988 - X R 45/81
    Auch soweit Einzelbereiche schwerpunktmäßig geprüft wurden, war die Prüfung auf eine Plausibilitätskontrolle der eingereichten Erklärungen angelegt (Senatsurteil vom 11. November 1987 X R 54/82, BFHE 152, 166, BStBl II 1988, 303).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 109/86

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 13.04.1988 - X R 45/81
    Nach der Rechtsprechung des V. Senats des BFH (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. August 1987 V B 16/87, BFHE 150, 478, BStBl II 1987, 756; vom 29. Oktober 1987 V B 109/86, BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96) erfüllt die Einschaltung von sog. Zwischenmietern, d. h. von Personen, die das Mietverhältnis nur eingehen, um die gemieteten Wohnräume an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i. S. des § 42 Satz 1 der Abgabenordnung - AO 1977 - (= § 6 StAnpG), wenn für die Einschaltung - abgesehen von dem Ziel der Vorsteuererstattung - wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen.
  • BFH, 23.02.1984 - IV R 154/82

    Außenprüfung - Auswertung des Prüfungsergebnisses - Prüfungsmaßnahme -

    Auszug aus BFH, 13.04.1988 - X R 45/81
    Rechtswidrig erlangte Außenprüfungsergebnisse dürfen nur dann nicht verwertet werden, wenn der Steuerpflichtige erfolgreich gegen die Rechtswidrigkeit der betreffenden Prüfungsanordnung vorgegangen ist (BFH-Urteile vom 27. Juli 1983 I R 210/79, BFHE 139, 221, BStBl II 1984, 285; vom 23. Februar 1984 IV R 154/82, BFHE 140, 505, BStBl II 1984, 512).
  • BFH, 11.12.1986 - V R 167/81

    Sozialwohnung - Wohnungsbindungsgesetz - Wohnberechtigte Person -

    Auszug aus BFH, 13.04.1988 - X R 45/81
    Das ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige einen Vertrauensschutz für die steuerrechtliche Beurteilung seines von ihm verwirklichten Sachverhalts aufgrund eines bestimmten behördlichen Verhaltens beanspruchen kann (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313, m. w. N.).
  • BFH, 29.10.1987 - V R 154/83

    1. Vorsteuerabzug aus Rechnungen nicht von Steuerpflicht der bezogenen Leistung

    Auszug aus BFH, 13.04.1988 - X R 45/81
    Wie der V. Senat des BFH in seinem Urteil vom 29. Oktober 1987 V R 154/83 (BFHE 152, 161) eingehend dargelegt hat, ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien sowohl zum Entwurf eines UStG vom 30. Oktober 1963 (des späteren UStG 1967) als auch zum Entwurf eines UStG vom 15. März 1978 (des späteren UStG 1980), daß der Gesetzgeber bestrebt war, "eine mißbräuchliche Ausnutzung des Vorsteuerabzugs" durch den Verzicht auf die Steuerbefreiung bei der Vermietung von Räumen zu vermeiden.
  • BFH, 15.12.1983 - V R 112/76

    Zum Versteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 13.04.1988 - X R 45/81
    Bereits in der Entscheidung vom 15. Dezember 1983 V R 112/76 (BFHE 140, 375, BStBl II 1984, 398) hat der V. Senat des BFH dargelegt, daß für die Zwischenvermietung der Familienwohnung des Grundstückseigentümers keine vernünftigen Gründe ersichtlich sind.
  • BFH, 24.09.1987 - V R 105/77

    1. Zum Begriff "Werbung" 2. Zum Begriff "Anteil an Gesellschaften"

    Auszug aus BFH, 13.04.1988 - X R 45/81
    Auch soweit Einzelbereiche schwerpunktmäßig geprüft wurden, war die Prüfung auf eine Plausibilitätskontrolle der eingereichten Erklärungen angelegt (Senatsurteil vom 11. November 1987 X R 54/82, BFHE 152, 166, BStBl II 1988, 303).
  • BFH, 23.08.1984 - V R 87/78

    Errichtung von Räumlichkeiten - Inanspruchnahme von Aufwendungsbeihilfen -

  • BFH, 01.08.1984 - V R 12/78

    Vorsteuerabzugsberechtigung - Teilung des Grundeigentums - Sondereigentum -

  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 2886/03

    Lieferung von "Werbemobilen" - So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug

    Zum anderen vermag die Prüfung von Voranmeldungen auf Grund ihres vorläufigen Charakters keinen Vertrauensschutz in Bezug auf die Jahresfestsetzungen zu bewirken (vgl. BFH-Urteile vom 11.11.1987 X R 54/82, BStBl II 1988, 307, und vom 13.4.1988 X R 45/81, BFH/NV 1988, 670).
  • BFH, 27.03.1996 - V B 3/96

    Vorsteuerabzug bei Einschaltung eines Nießbrauchers in die Wohnungsvermietung

    Wenn der Eigentümer die Wohnungen unter Inanspruchnahme von Aufwendungsbeihilfen i. S. von § 88 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) errichtet, ist wegen der ihn treffenden persönlichen Verpflichtung, die Wohnungen an wohnberechtigte Personen zur Kostenmiete zu überlassen, die Einschaltung einer selbständigen Mittelsperson umsatzsteuerrechtlich als Geschäftsbesorgungsverhältnis zu beurteilen, das den Ausschluß vom Vorsteuerabzug zur Folge hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. April 1988 X R 45/81, BFH/NV 1988, 670; vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313, m. w. N.).
  • BFH, 24.06.1992 - V R 10/89

    Wirkungen der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Beurteilung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (zuletzt BFH-Urteil vom 13. April 1988X R 45/81, BFH/NV 1988, 670) schließen die Bindungen, denen der Eigentümer durch die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel i.S. von §§ 88 ff. des II.Wohnungsbaugesetzes (II.WoBauG) unterliegt, es aus, daß die Einschaltung des Zwischenvermieters als Vermietung beurteilt werden kann.
  • BFH, 18.01.1995 - V R 55/93

    Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen über die Herstellung von mit

    Wenn der Eigentümer die Wohnungen unter Inanspruchnahme von Aufwendungsbeihilfen i. S. von § 88 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes errichtet, ist wegen der ihn treffenden persönlichen Verpflichtung, die Wohnungen an wohnberechtigte Personen zur Kostenmiete zu überlassen, die Einschaltung einer selbständigen Mittelsperson in die Vermietung von Wohnungen umsatzsteuerrechtlich als Geschäftsbesorgungsverhältnis zu beurteilen, das den Ausschluß vom Vorsteuerabzug zur Folge hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 24. Juni 1992 V R 10/89, BFH/NV 1993, 629; vom 13. April 1988 X R 45/81, BFH/NV 1988, 670; vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 m. w. N.).
  • BFH, 25.03.1994 - V B 176/93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nur bei einer

    Auch im übrigen sind die Grundsätze des Vertrauensschutzes bei Zwischenmietverhältnissen geklärt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. April 1988 X R 45/81, BFH/NV 1988, 670 unter 2.; vom 20. März 1990 V B 121/89, BFH/NV 1991, 273 unter 2. a bb).
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